Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte jeder besitzen. Berufsunfähigkeit ist zu unterscheiden von Erwerbsunfähigkeit. Wer beispielsweise aufgrund einer chronischen Sehnenscheidenentzündung nicht mehr als Tischler tätig sein kann, ist eventuell noch in der Lage, in einem Baumarkt als Verkäufer zu arbeiten. Zur Ausübung einer solchen alternativen Tätigkeit darf der Berufsunfähige vom Staat gezwungen werden, selbst wenn die Arbeit nicht der Ausbildung der Person entspricht. Kann sie eine solche Tätigkeit drei bis sechs Stunden täglich ausüben, erhält sie im Durchschnitt lediglich 15 Prozent des vorherigen Bruttolohns. Sogar wenn sie weniger als drei Stunden arbeiten kann, sind nur etwa 30 Prozent erhältlich.

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Einfache technische Hilfsmittel, die den Alltag erleichtern
Wird man unerwartet durch einen Unfall oder eine Krankheit plötzlich aus seinem gewohnten Lebensrhythmus gerissen, ist man selbst bei ganz alltäglichen Dingen auf die Hilfe anderer angewiesen oder wird im Alter das Treppensteigen oder das Ein- und Aussteigen aus der Badewanne immer beschwerlicher, muss man seine Wohnung bzw. sein Haus alters- bzw. behindertengerecht einrichten bzw. in eine hindernisfreie Wohnung umziehen.
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