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Wenn Menschen mit Behinderung ein Ferienhaus mieten |
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Urlaub im Ferienhaus steht bei uns Deutschen ganz hoch im Kurs. Ob es nun ein Ferienhaus im hohen Norden ist – Dänemark, Schweden und Norwegen sind die Spitzenreiter – oder aber ein Ferienhaus an der deutschen Nordsee- oder Ostseeküste, Urlaub machen im „eigenen“ Refugium ist etwas sehr schönes. Selbst in den Winter- und Frühjahrsmonaten, wo in den Skigebieten noch Schnee liegt, sind Ferienwohnungen bei Skifahrern sehr beliebt. Es gibt allerdings einige Dinge zu beachten, wenn Menschen mit Behinderung damit liebäugeln, ein Ferienhaus zu mieten. Und auch der Vermieter muss sich darüber im Klaren sein, dass es beim Ferienhaus vermieten gerade bei behinderten Personen zu Problemen kommen kann. Schließlich haben gerade sie ganz besondere Bedürfnisse.
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Treppenlifte erleichtern den Alltag |
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Jeder, der sich schon mal ein Bein gebrochen hat oder auch nur eine leichte Verletzung am Bewegungsapparat hatte, weiß, wie mühselig der Alltag und vor allem das Treppen steigen dann sein kann: jede einzelne Stufe stellt eine echte Herausforderung dar und wenn wir dann auch Gegenstände die Treppen hoch oder hinunter befördern müssen, kann das eine unlösbare Aufgabe sein. So eine temporäre Verletzung beziehungsweise Einschränkung, geht ja zum Glück auch wieder vorbei. Menschen mit einer dauerhaften Behinderung oder auch ältere Menschen, die nicht mehr so mobil wie in jungen Jahren sind, müssen aber ihren Alltag dieser Behinderung entsprechend gestalten. Dabei kann ein Treppenlift ein gutes Hilfsmittel sein.
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Was wäre unsere Welt, in der Kommerz, Konsum und Warengutschein, sowie Geld immer mehr in den Vordergrund treten, ohne soziales Engagement? Vielen Bürgern ist gar nicht bewusst, wie wichtig dieses Engagement für die Gesellschaft ist. Die Möglichkeiten für ein soziales Engagement sind breit gefächert, jeder kann und wird mit Sicherheit den passenden Bereich für sich finden und so der Welt, in der wir leben, etwas Gutes tun!
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Für Menschen mit einer Behinderung besteht in der heutigen Zeit kein Grund mehr, auf eine Urlaubs- oder Geschäftsreise, beispielsweise mit dem Flugzeug, zu verzichten. Es sei denn, die Behinderung ist so groß, dass eine ständige Intensivpflege erforderlich ist. Allerdings sind eine sehr sorgfältige Reisevorbereitung und die Berücksichtigung einiger elementarer Regeln notwendig.
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Altersgerechte Einrichtung |
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Wenn man sich als älterer Mensch gemütlich einrichten möchte, wird dies im Gegensatz um Wohnstil junger Menschen, die das Leichte, Improvisierte noch lieben, eher massiv ausfallen. Massiv, im Sinne von Möbeln, die etwas aushalten, die auch eine gewisse Solidität ausstrahlen, somit auch für Geschichte stehen, nicht für Modisches, schnell Vergängliches. Dies ist nicht verwunderlich, denn mit fortschreitendem Alter verwurzelt man sich immer mehr, und das reflektiert sich auch im Wohnstil. Alben, Fotos von Verwandten, Erinnerungsstücke an allen Ecken, dies sind doch die Eckpfeiler, die zeigen, schaut, das ist mein Leben!
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Finanzierung für den behindertengerechten Umbau |
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Eine Behinderung infolge eines Unfalls oder einer Krankheit kann schnell und überraschend kommen. Infolgedessen ist das Leben plötzlich ein völlig anderes – in manchen Fällen ist auch ein behindertengerechter Umbau notwendig, um auch weiterhin in den eigenen vier Wänden mit so wenig wie nur möglich fremder Hilfe zurechtkommen zu können.
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Behindertenhilfe durch Blumen und aufbauende Worte! |
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An manche Menschen dringt man von außen nur sehr schwer heran. Dies ist unter anderem der Fall bei einigen Menschen in der Behindertenhilfe. Doch was bringt jede Person zum Lächeln und hilft das Eis zu brechen? Blumen natürlich. Dabei müssen es gerade bei geistig Behinderten nicht unbedingt spezielle Themensträuße sein, die Hauptsache ist, dass sie schön bunt sind.
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Berufsunfähigkeitsversicherung |
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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte jeder besitzen. Berufsunfähigkeit ist zu unterscheiden von Erwerbsunfähigkeit. Wer beispielsweise aufgrund einer chronischen Sehnenscheidenentzündung nicht mehr als Tischler tätig sein kann, ist eventuell noch in der Lage, in einem Baumarkt als Verkäufer zu arbeiten. Zur Ausübung einer solchen alternativen Tätigkeit darf der Berufsunfähige vom Staat gezwungen werden, selbst wenn die Arbeit nicht der Ausbildung der Person entspricht. Kann sie eine solche Tätigkeit drei bis sechs Stunden täglich ausüben, erhält sie im Durchschnitt lediglich 15 Prozent des vorherigen Bruttolohns. Sogar wenn sie weniger als drei Stunden arbeiten kann, sind nur etwa 30 Prozent erhältlich.
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Einfache technische Hilfsmittel, die den Alltag erleichtern |
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Wird man unerwartet durch einen Unfall oder eine Krankheit plötzlich aus seinem gewohnten Lebensrhythmus gerissen, ist man selbst bei ganz alltäglichen Dingen auf die Hilfe anderer angewiesen oder wird im Alter das Treppensteigen oder das Ein- und Aussteigen aus der Badewanne immer beschwerlicher, muss man seine Wohnung bzw. sein Haus alters- bzw. behindertengerecht einrichten bzw. in eine hindernisfreie Wohnung umziehen.
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